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Private Altersvorsorge: private Pensionsversicherung (Rentenversicherung)

Private Altersvorsorge ist die "dritte" Säule (Modell von drei Säulen der Altersvorsorge), die das staatliche und betriebliche Vorsorgemodell ergänzt. Die bestgeeigneten für diese Art der Altersvorsorge sind die Lebensversicherungsprodukte, wie z.B. private Pensionsversicherungen (Rentenversicherungen).

Was muß man beachten beim Abschluß einer privaten Pensionsversicherung (Rentenversicherung)

Zum Unterschied zur klassischen Kapitalversicherung mit einer Rentenoption zu Vertragsablauf, werden bei Pensionsversicherungen (Rentenversicherungen) zur Festsetzung der Pensionshöhe nicht die zukünftigen zum Vertragsablauf geltenden Rechnungsgrundlagen (Sterbetafeln) angewendet, sondern die zu Vertragsabschluß gültigen Rechnungsgrundlagen.

Angesichts einer permanent steigenden statistischen Lebenserwartung (Basis bei der Berechnung der Pensionshöhe seitens Versicherer zum Zeitpunkt des Rentenbeginns aus dem angesparten Kapital) hat man beim Abschluß einer Rentenversicherung somit die Garantie, eine höhere Rente zu vereinbaren als sie bei der Berechnung zu Vertragsabschluß ausgefallen wäre. Achtung! Der Abschluß einer Rentenversicherung statt einer klassischen Lebensversicherung mit Kapitalauszahlung bei Vertragsablauf ist auch eine gute Alternative, das Risiko der eigenen Langlebigkeit abdecken.

Als Leistung aus der Rentenversicherung wird eine ab dem vereinbarten Rentenzahlungsbeginn lebenslange (Leibrente) oder zeitlich begrenzte Rente (Zeitrente) erbracht. Eine lebenslange Rente wird so lange bezahlt, so lange der Versicherte lebt. Eine zeitlich begrenzte (temporäre) Rente wird hingegen nur auf die vereinbarte Dauer bezahlt. Achtung! Üblicherweise kann die Rente jährlich, halbjährlich oder monatlich ausbezahlt werden. Achtung! Die laufenden Leibrenten können in der Regel nicht gekündigt oder rückgekauft werden.

Die Renten (Leibrente/Zeitrente) sind üblicherweise gewinnberechtigt. Eine Rentenleistung besteht aus einem garantierten Teil (Grundrente/Stammrente) und einen gewinnabhängigen Teil (Bonusrente). Eine Bonusrente wird aus den Veranlagungsgewinnen finanziert und kann daher zum Unterschied zur Grundrente der Höhe nach schwanken, abhängig vom Veranlagungserfolg. Achtung! Die Gewinnanteile werden üblicherweise zu den Hauptfälligkeiten (in der Regel erstmals ein Jahr nach der ersten Rentenzahlung) zugewiesen. Achtung! Die Höhe der Gewinnanteile (der maßgebende Prozentsatz), der zur Erhöhung der Renten angewendet wird, wird üblicherweise im Geschäftsbericht des Versicherungsunternehmen veröffentlicht. Achtung! Die Bestimmungen über die Zuweisung der Gewinnbeteiligung können geändert werden jedoch die bereits gutgeschrieben Gewinnanteile bleiben von solchen Änderungen unberührt.

Es kann ein Rentenübergang (zu einem mit dem Versicherer vereinbarten Prozentsatz) auf eine vom Versicherten benannte Person (z.B. Ehegattin, Lebensgefährtin) nach seinem Tod vereinbart werden. Die Übergangsrente wird dann so lange bezahlt, so lange diese Person lebt.

Es kann ein Garantiezeitraum mit dem Versicherer vereinbart werden, innerhalb derer die Rente entweder an den Versicherten oder nach seinem Ableben innerhalb dieses Zeitraumes weiter an die von ihm benannte Person gezahlt wird.

Während der Ansparphase fällt eine Versicherungssteuer auf die Versicherungsprämien der Lebensversicherung an. Die Höhe der Versicherungssteuer ist abhängig davon, ob die Prämienzahlung in Form von laufenden Zahlungen oder als ein Einmalerlag erfolgt. Die Versicherungsprämien in einige, jedoch nicht alle, Lebensversicherungen sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich absetzbar.

Während der Leistungsphase sind die Rentenzahlungen so lange steuerfrei bis die Summe von ausbezahlten Renten (kapitalisierter Rentenbarwert) nicht das zum Rentenzahlungsbeginn angesparte Kapital übersteigt (Stand 2005). Für die weitere Rentenzahlungen fällt Einkommensteuer an. Wird die Versicherungsleistung als eine einmalige Kapitalabfindung in Anspruch genommen (mit Ausnahme von Versicherungen gegen Einmalerlag, wenn die Kapitalauszahlung innerhalb von ersten 10 Jahren Versicherungsdauer erfolgt) muß keine Einkommensteuer auf die Versicherungsleistung bezahlt werden.

Im Falle des Todes der versicherten Person vor Ablauf einer Rentenversicherung und der Auszahlung des angesparten Kapitals an Begünstigte (Erben) ist Erbschaftssteuer zu bezahlen.
 

 
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