Rechnungszins und Veranlagungserfolg in der Pensionskasse
Grundsätzlich hängt die Höhe der Rentenleistung aus der Pensionskasse
neben dem eingesetzten Kapital vom angenommenen Rechnungszins ab. Letzterer wird
in der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft einmalig festgelegt. Unter
Rechnungszins versteht man die auf die Dauer des Rentenbezugs (also die
statistische Lebensdauer des Pensionsbezieher) angenommene fixe Verzinsung
(Veranlagungserfolg) des ursprünglichen Kapitals bei seiner Veranlagung
gemeinsam mit dem Vermögen einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft.
Je höher der Rechnungszins, desto bessere Veranlagung wird bei der
Festsetzung der Rentenhöhe (im ersten Jahr und in den weiteren Jahren)
angenommen, und desto stärker sind die zu erwartenden Schwankungen der
Rentenhöhe bei den schlechteren Veranlagungsergebnissen.
Wird zum Beispiel in einem Veranlagungsjahr das Ergebnis der Veranlagung um
einige Prozentpunkte niedriger als in der Kalkulation angenommene Rechnungszins
ausfallen, wird die ursprüngliche Rente um ca. diese Prozentpunkte von der
Pensionskasse reduziert werden und umgekehrt - bei einem niedrig angesetzten
Rechnungszins wird die ursprüngliche Rente bei einem besseren (über
Rechnungszins liegenden) Veranlagungserfolg von der Pensionskasse erhöht
werden.
Um starke Schwankungen der Rentenhöhe zu vermeiden, bilden die
Pensionskassen üblicherweise bilanztechnisch Schwankungsrückstellungen, die in
performance-mässig schlechteren Jahren aufgelöst werden.
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