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Rechnungszins und Veranlagungserfolg in der Pensionskasse

Grundsätzlich hängt die Höhe der Rentenleistung aus der Pensionskasse neben dem eingesetzten Kapital vom angenommenen Rechnungszins ab. Letzterer wird in der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft einmalig festgelegt. Unter Rechnungszins versteht man die auf die Dauer des Rentenbezugs (also die statistische Lebensdauer des Pensionsbezieher) angenommene fixe Verzinsung (Veranlagungserfolg) des ursprünglichen Kapitals bei seiner Veranlagung gemeinsam mit dem Vermögen einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft.

Je höher der Rechnungszins, desto bessere Veranlagung wird bei der Festsetzung der Rentenhöhe (im ersten Jahr und in den weiteren Jahren) angenommen, und desto stärker sind die zu erwartenden Schwankungen der Rentenhöhe bei den schlechteren Veranlagungsergebnissen.

Wird zum Beispiel in einem Veranlagungsjahr das Ergebnis der Veranlagung um einige Prozentpunkte niedriger als in der Kalkulation angenommene Rechnungszins ausfallen, wird die ursprüngliche Rente um ca. diese Prozentpunkte von der Pensionskasse reduziert werden und umgekehrt - bei einem niedrig angesetzten Rechnungszins wird die ursprüngliche Rente bei einem besseren (über Rechnungszins liegenden) Veranlagungserfolg von der Pensionskasse erhöht werden.

Um starke Schwankungen der Rentenhöhe zu vermeiden, bilden die Pensionskassen üblicherweise bilanztechnisch Schwankungsrückstellungen, die in performance-mässig schlechteren Jahren aufgelöst werden.

 
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