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Was muss man beachten beim Abschluss einer Reiseversicherung?

Die meisten Reiseversicherer bieten in der Regel 2 Arten des Versicherungsschutzes für eine Reise:

  •  die Reiseschutzversicherungen
  •  die Kurz-Reiseschutzversicherungen mit dem kleineren Leistungsumfang für eine Kurzreise

Unfallopfer, Mann stürzt die Brücke hinunter, Helfer retten ihn / Copyright 2005 Heinz RiemerEine Kurzreiseversicherung ist der optimaler Reiseschutz für eine kurze Auslandsreise (z.B. Städtereise) oder einen Schi-Urlaub in Österreich übers Wochenende.

Zum Unterschied von einer Reiseschutzversicherung, die sowie von einzelnen Personen, als auch von Familien abgeschlossen werden kann (unter der Familie versteht man maximal 2 Erwachsene und bis zu 5 mitreisende minderjährige Personen, unabhängig vom deren Verwandtschaftsverhältnis), gilt eine Kurzreiseversicherung nur für Einzelpersonen.

Der geographische Gültigkeitsbereich einer Reiseversicherung wird in der Regel in "Europa" und "Weltweit" unterteilt. Als "Europa" gilt bei einigen Reiseversicherern nicht nur die Europa im geographischen Sinn (von Algarve bis Ural, vom Nordkap bis Sizilien), sondern auch inklusive Mittelmeerandstaaten und -inseln, Jordanien, die Kanarische Inseln und Madeira. Bei einem weltweiten Geltungsbereich erstreckt sich der Reiseversicherungsschutz auf alle Länder (Inlands- und Auslandsreiseversicherung).

Die Prämiengestaltung erfolgt abhängig von der Art des Reiseschutzes (Reiseschutz/Kurzreiseschutz), den geographischen Geltungsbereich (Europa/Weltweit) und der Anzahl der reisenden Personen (Einzel/Familie). Die Versicherungsprämie soll im voraus für die gesamte Reisedauer bezahlt werden.

Für die Ausstellung eines Reiseschutznachweises (Reiseschutzpasses) sind in der Regel unter anderem die Personenanzahl, Zu- und Vornamen der versicherten Personen, das Reisebeginn- und -endedatum erforderlich. Nur die namentlich im Versicherungsnachweis genannten Personen sind im Schadensfall versichert.

Die meisten Versicherungsbedingungen enthalten Ausschlußklauseln mit jenen Ereignissen, für die kein Reiseversicherungsschutz besteht, z.B. Kriegsereignisse jeder Art; Selbstmord oder Selbsmordversuch der versicherten Person; die Teilnahme der versicherten Person an Sportwettbewerben.

Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages gelten die letztgültigen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Reiseversicherers! Bei allfälligen Fragen lassen Sie sich beim Service Center des Reiseversicherers informieren.

 
 
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