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Reiseversichung - Worauf ist bei Vergleich von Versicherungen und Versicherungsleistungen zu achten

Zu den meist verbreiteten Versicherungsleistungen der Reiseversicherer zählen:

  • Reisestornoversicherung/Reiserücktrittsversicherung
    Eine Reiseversicherung kann mit oder ohne Reisestornoschutz abgeschlossen werden: im Leistungsfall (Reiserücktritt) ersetzt der Reiseversicherer die Reisestornokosten (Reiserücktrittskosten) bei Nichtantritt der Reise. Einige Reiseversicherer bieten den Ersatz des Selbsbehaltes einer im Reisepreis inkludierten Reisestornoversicherung (Wegversicherung des Selbstbehaltes). Die Reiseversicherung mit Reisestornoschutz gilt ab dem Tag der Prämienzahlung bis zum Reisebeginn.

    Achtung! Bei einigen Reiseversicherern muss die Prämienzahlung der Reisestornoversicherung am Tag der Buchung der Reise erfolgen, bei der späteren Prämienzahlung kann der Leistungsumfang eingeschränkt oder gar gestrichen werden.

    Achtung! Bei einem Reisestornofall muss die Schadensmeldung bei einigen Reiseversicherern innerhalb von 48 Stunden schriftlich erfolgen.
  • Reiseabbruchversicherung
    Abhängig vom Reiseversicherer wird eine gebuchte und nichtgenutzte Reiseleistung oder die zusätzlichen Reisekosten ersetzt
  • Reisekrankenversicherung / Reise-Krankenversicherung
    Folgende Leistungen werden abhängig vom Reiseversicherer im Rahmen eines Reisekrankenversicherungschutzes erbracht werden:
    • Heilkosten für stationäre und ambulante Behandlung;
    • Heilkosten für chronische Erkrankungen, die unerwartet akut werden; Medikamententransport;
    • Heimtransport bzw. Nottransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Transport mit Flugambulanz);
    • Heimtransport bzw. Nottransport bei chronischen Erkrankungen, die unerwartet akut werden;
    • Kostenersatz für einen Krankenbesuch: Hin- und Rückreise einer verwandten Person ans Krankenbett;
    • Transport ins nächstgelegene Krankenhaus / Verlegungstransport.


    Achtung! Falls der Krankenhausaufenthalt durch eine private Krankenversicherung oder eine Kreditkartenversicherung gedeckt ist, kann bei einigen Reiseversicherern anstatt der Bezahlung der Krankenhauskosten die Leistung Krankenhaustaggeld gewählt werden.

    Achtung! Die Summe aller Leistungen der Reisekrankenversicherung kann bei Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden mit einem (Höchst)Betrag begrenzt (gedeckelt) werden.

    Achtung! Für die Organisation eines Rettungsfluges (Flugambulanz) muss der Reiseversicherer kontaktiert werden.

  • Extrarückreiseversicherung
    Die Extrarückreiseleistungen inkludieren Überführungskosten im Todesfall oder Bestattungskosten am Sterbeort und/oder Evakuierungskosten bei Unruhen und Naturkatastrophen am Urlaubsort.
  • Wiederholungsreiseversicherung
    Die Leistung besteht aus einem Gutschein für eine Wiederholungsreise für den erkrankten Versicherten nach einem Nottransport.
  • Versäumen des Transportmittels bei der Abreise/ Verspätete Ankunft am Heimatflughafen/-Bahnhof
    Die Kosten bei Versäumnis des Abfluges durch eine Verspätung des Zubringers sowie die Mehrkosten für Nächtigungen, Verpflegung und Fahrt werden ersetzt.
  • Reisegepäckversicherung
    Bei Beraubung oder Diebstahl des Reisegepäcks sowie bei Beschädigung und Verlust des Reisegepäcks durch den Transporteur werden die Kosten ersetzt; bei einer verspäteten Gepäcksauslieferung am Reiseziel werden die Kosten für die notwendigen Ersatzkäufe ersetzt.

    Achtung! Einige Reiseversicherer bieten Hilfe und Kostenersatz für die Wiederbeschaffung von Reisedokumenten, sowie eine Soforthilfe und Vorschuss bei Raub, Diebstahl oder Verlust von Reisezahlungsmitteln.
  • Reiseunfallversicherung / Reise-Unfallversicherung
    Die Leistungen bei einem Reiseunfall inkludieren Entschädigung bei Unfalltod und/oder Entschädigung bei Invalidität (Berufsunfähigkeit), sowie Such- und Bergungskosten

    Achtung! Einige Reiseversicherer bieten die Entschädigung nur ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (z.B. ab 50%)
  • Reisehaftpflichtversicherung
    Sach- und Personenschäden sind im Leistungsfall pauschal abgedeckt.

    Achtung! Die Höchstdeckungsgrenze ist unterschiedlich bei verschiedenen Reiseversicherern.
  • Reiseassistance der Reiseversicherers
    Reiseassistance (Reiseassistenz) des Reiseversicherers inkludiert eine weltweite (im In- und Ausland) Soforthilfe bei Haft oder Haftandrohung (z.B. bei der Beschaffung eines Anwalts / Dolmetschers und/oder bei der Gewährleistung eines Vorschusses für eine Strafkaution / einen Anwalt); bei Verlust von Reisedokumenten (z.B. Reisepaß) / Reisezahlungsmitteln (z.B. Travelcheque).

Was muss man beachten im Leistungsfall?

In einem Leistungsfall benachrichtigen Sie unverzüglich das Service Center des Reiseversicherers! Ohne sofortige Benachrichtigung besteht im Leistungsfall kein Leistungsanspruch! Alle Belege, die zum Schadensnachweis erforderlich sein können, müssen sorgfältig aufbewahrt werden! Um die Verzögerung bei Schadensbearbeitung zu vermeiden, sollten die Belege mit der Versicherungspolizze nach dem Eintritt des Leistungsfalles schnellstmöglich an den Reiseversicherer geschickt werden! Brief eingeschrieben schicken und Kopie aufbewahren!

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen - hoffentlich keinen Unfallbericht

 
 
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