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e-commerce

Über die Grundlagen des elektronischen Handels

E-commerce (electronic commerce oder abgekürzt EC) bedeutet Handel von Waren, Informationen und Dienstleistungen über das Internet. Oft ist auch von "e-business" als allgemeiner Überbegriff für "elektronische Geschäfte" die Rede, bei Einzelhandelsverkäufen wird manchmal der Begriff "e-tailing" (von retail) gebraucht.

E-commerce kann in folgende Gruppen eingeteilt werden:

  • E-tailing oder "virtuelle Verkaufsflächen" bieten Einkaufsmöglichkeit für Endkunden. Man spricht vom B2C (business to consumer) - Geschäften.
  • Analog zu obigem spricht man bei Geschäften zwischen Unternehmen von B2B (business to business)
  • Electronic Data Interchange (EDI), dieser elektronische Datenaustausch spielt bei B2B eine Rolle
  • Markt(er)forschung
  • E-mail als Medium zur Kundenaquirierung und -betreuung.

E-tailing

E-tailing, seit 1995 in Gebrauch, bedeutet electronic retailing. Man spricht von e-tailing, wenn Geschäfte zwischen Unternehmen und Endverbraucher über das Internet abgewickelt werden. Die Website mit Angeboten wird als virtuelle Verkaufsfläche oder virtuelles Kaufhaus (virtual mall) bezeichnet. Vorteile einer virtuellen Verkaufsfläche sind:
  • 24h-Verfügbarkeit - keine Ladenschlußzeiten
  • Globale Erreichbarkeit
  • Möglichkeit der Interaktion mit dem Kunden - etwa: einfache Bereitstellung von Zusatzinformationen
  • Multimedia-Möglichkeiten
  • Erstellen von Kundenprofilen - Auswertung von Surf-Verhalten mittels Datawarehouse und Verbesserung der Angebotsstruktur
  • Individualisierung/Personalisierung von Angeboten
  • Vernetzung des eigenen Angebots über Partnerprogramme (sog. affiliates)
Mittlerweile wurde in Österreich mit dem seit 1.Jänner 2000 geschaffenen Signaturgesetz die legislative Grundlage für das Bezahlen via Internet geschaffen. Damit soll die Authentifizierung der Geschäftspartner ermöglicht werden. Dell verkauft übrigens täglich Waren um 1mio USD über das Netz. Ansonsten gibt es wenig Informaitonen über e-commerce, denn Erfolgreiche behaltens für sich um nicht die Konkurrenz zu wecken, Gescheiterte schweigen natürlich erst recht.

Electronic Data Interchange (EDI)

EDI ermöglicht den elektronischen Austausch von Geschäftsdaten in einem definierten Format zwischen zwei einander bekannten Geschäftspartnern. Dies ist z.B. beim Austausch von Zahlungsdaten mit der Bank von Bedeutung.

E-Mail

Im weiteren Sinne kann auch e-mail (manche rechnen sogar Facsimile und Internet-Telephonie dazu) als E-commerce bezeichnet werden, sofern es dabei um Geschäfte geht. Dies kann zum Beispiel in Form von Newslettern geschehen, wobei der Interessent mittels elektronischer Postwurfsendung periodisch mit Neuigkeiten versorgt wird. Auch die ungeliebten Junk-mails (unsolicited ads, spam) mit Werbung und Angeboten fallen darunter.

B2B (Business-to-Business)

Der Datenaustausch via Internet hilft Zeit und somit Geld sparen. Das Netz wird daher von Firmen für alle Phasen einer Geschäftsabwicklung vom Angebot bis zur Bezahlung genutzt.

e-Commerce, Online-Shopping / Copyright 2005 Heinz Riemer

Markt(er)forschung

Das Erfassen und Auswerten demographischer Daten auf Grund von Internet-Kontakten. Mit Beginn 1999 erkannten Firmen, daß durch die Interaktivität des Internet Daten des Besuchers aufgezeichnet werden können. Diese Informationen können genutzt werden für eine Personalisierung des Angebots, wobei der Besucher beim nächsten Besuch der Website seinen Interessen entsprechende Informationen angeboten bekommt. Der Besucher kann sich dafür entweder registrieren oder die Zusammenstellung des Angebots wird auf Grund der Auswertung von Surf-Gewohnheiten vieler Besucher vorgenommen. Microsoft nennt dies profiling. Auch Anfragen und Feedback geben dem Unternehmen Gelegenheit zu lernen. Ein Feedback-Formular im Internet ist einfacher als ein Fax oder gar Brief.

Sicherheit

Es gibt mehrere Sicherheitsaspekte zu beachten:
  • Authentifizierung: Für beide Geschäftspartner muss die Identität des jeweils anderen Partners offengelegt sein.
  • Exklusivität: Das Ausspähen sowie die Manipulation von Daten durch Dritte bei Übermittlung muß verhindert werden. Dies kann durch geeignete Verschlüsselungsmechanismen geschehen.
  • Übermittlungssicherheit: Der Sender muß nachvollziehen können, daß der Empfänger die Nachricht überhaupt, vollständig und richtig erhalten hat.
Für die Lösung dieser Probleme sind folgende Techniken zu erwähnen: SET (secure electronic transaction - ermöglicht gesicherte Datenübermittlung für Finanztransaktionen; ursprünglich unterstützt von Mastercard, Visa, Microsoft, Netscape, und anderen), SSL (secured sockets layer - von Netscape zur gesicherten Übertragung von Nachrichten entwickelt) und RSA (Rivest-Shamir-Adleman - verwendet einen Verschlüsselungsalgorithmus, der 1977 von Ron Rivest, Adi Shamir und Leonard Adleman entwickelt wurde).

Signaturgesetz (SigG)

In Österreich trat am 1.Jänner 2000 das Bundesgesetz über elektronische Signaturen in Kraft . Dieses Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Verwendung und Erstellung von elektronischen Signaturen sowie die Erbringung von Signatur- und Zertifizierungsdiensten durch sogenannte Zertifizierungsstellen. Deren Tätigkeit, Informations- und Beratungspflichten sowie Haftungsregelungen gegenüber den Anwendern von elektronischen Signaturen und die daraus resultierenden Rechtswirkungen sind im SigG geregelt. Derzeit (5/2000) sind 3 Zertifizierungsstellen registriert.

Signaturen durch ein den Sicherheitsanforderungen des Gesetzes entsprechendes Signaturverfahren haben die selbe Rechtsgültigkeit wie eine eigenhändige Unterschrift - natürlich mit Ausnahmen wie etwa Bürgschaftserklärungen oder Notariatsakte. Andere elektronische Signaturen sind zwar erlaubt und haben durchaus Rechtskraft, entsprechen aber nicht einer eigenhändigen Unterschrift, was bei gerichtlichen Auseinandersetzungen von Bedeutung sein kann.

Tipp: Hier mehr zum Thema Elektronische Signatur



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