Logo Networld Consulting

Navigation
 
Online Travel Agency - Click here

 Free reports
 english


 Gratis Berichte
 deutsch


 Бесплатные
 сообщения по-русски


 Search our website

Google


Search:
Keywords:
AMAZON.COM

Betriebliche Altersvorsorge: Pensionskassenmodell

Pensionskasse ist eine Vorsorgeeinrichtung, die ausschließlich dem Ziel einer Pensionsvorsorge dient.

Bei der Verwaltung der Gelder Ihrer Unternehmenskunden (die in die Pensionskasse die Beiträge für ihre Mitarbeiter einzahlen) unterliegt eine Pensionskasse strenger staatlicher Aufsicht: um langfristige Sicherheit und Stabilität zu gewähren, unterliegen die Veranlagungsprinzipien von Pensionskassen im Rahmen des Pensionskassengesetzes strikten Veranlagungsvorschriften, z.B. muss der Anteil von Anleihen/Darlehen mindestens 35% betragen, wenngleich auf den Aktienanteil nur maximal 50% entfallen darf, davon maximal 30% in Fremdwährung. Weitere Veranlagung kann erfolgen in Immobilien (Grundstücke und Gebäude).

Bei den Veranlagungen verfügen die Pensionskassen über mehrere steuerliche Begünstigungen, z.B. sind die Kapitalerträge und Kursgewinne bei den Pensionskassen steuerfrei, Kapitalertragssteuer ist nicht abzuführen.

Der Geschäftsablauf bei einer Pensionskasse besteht

  •  in der Einnahme von Pensionskassenbeiträgen, die die Unternehmenskunden der Pensionskasse für ihre Arbeitnehmer (Anwartschaftsberechtigte) einzahlen,
  •  in der Veranlagung dieser Beiträge
    und
  •  in der Erbringung von Rentenleistungen an Leistungsberechtigte (oder deren Hinterbliebene).

Als zusätzliches Service wird jedem Anwartschaftsberechtigten jährlich per Bilanzstichtag eine Information über die Höhe der geleisteten Beiträge - getrennt nach Beiträgen des Arbeitgebers und des Anwartschaftsberechtigten - sowie über die zu erwartenden Pensionshöhen übermittelt.

Wie bei der betrieblichen Direktversicherung (eine andere Form der betrieblichen Altersvorsorge) darf der Arbeitgeber nur für eine bestimmte Personengruppe einen Pensionskassenvertrag abschliessen. Als Kriterien zur Gruppenbildung (sie müssen objektiv und sachlich gerechtfertigt sein) können z.B. Dienstzeit, Lebensalter, unbefristetes Dienstverhältnis angewendet werden. Die Höhe der Beiträge kann z.B. nach Gehalt, nach Dienstzeiten oder nach Lebensalter festgesetzt werden.

Was muss man beachten beim Abschluss eines Pensionskassenvertrages?

Die Versorgungsleistungen einer Pensionskasse umfassen lebenslange Rentenleistungen - Eigenpensionen ("normale" Alterspensionen / vorzeitige Alterspensionen) - sowie lebenslange Leistungen an Hinterbliebene (Witwen-/Witwerpensionen, Waisenpensionen). Zusätzlich kann eine Versorgung für den Fall der Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsrente) vereinbart werden.

Eine Alterspension kann einem Anwartschaftsberechtigten nur mit der Vollendung des vereinbarten Pensionsalters ausgezahlt werden (nicht früher), jedoch unter der Voraussetzung, daß sein Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber beendet wurde.

Für eine vorzeitige Alterspension kann ein niedrigeres Pensionsantrittsalter vereinbart werden.

Die Höhe der Witwen- und Waisenpensionen beträgt üblicherweise einen bestimmten Prozentsatz von der Höhe der Eigenpension, auf die der Leistungsberechtigte Anspruch hatte, bzw. auf die zum Zeitpunkt des Todes Anwartschaft bestanden hat.

Die Summe der Versorgungsleistungen an die Hinterbliebenen wird oft mit 100% jener Versorgungsleistungen begrenzt, auf die der Leistungsberechtigte Anspruch hatte. Bei Übersteigen dieser Grenze können die Versorgungsleistungen an die Hinterbliebenen anteilmäßig gekürzt werden.

Zum Unterschied zum Modell der betrieblichen Direktversicherung darf der Arbeitgeber bis zu 10% der Bruttogehaltssumme des Mitarbeiters jährlich in die Pensionskasse einzahlen.

Die an die Pensionskasse geleisteten Beiträge enthalten einen Finanzierung-, einen Verwaltungskostenanteil sowie die Versicherungssteuer.

Die laufenden Beitragsleistungen können vom Arbeitgeber eingestellt, ausgesetzt oder, falls dafür zwingende wirtschaftliche Gründe vorliegen, eingeschränkt werden.

Der Arbeitnehmer kann leistungserhöhend (nach dem Abschluss der entsprechenden Vereinbarung) Eigenbeiträge in die Pensionskasse einzahlen.

Die Eigenbeiträge in der Höhe bis zur 1.000 Euro pro Jahr (Stand 1/2005) werden mit einer staatlichen Prämie begünstigt (prämienbegünstigte Einzahlungen). Die Prämie beträgt für Einzahlungen im Kalenderjahr 9% des einbezahlten Betrages. Die Höhe der Prämie wird jährlich vom Finanzministerium neu bestimmt und hängt von der Sekundärmarktverzinsung der Bundesanleihen ab. Um die Prämienbegünstigung in Anspruch nehmen zu können, muß der betroffene Mitarbeiter einen eigenen Antrag stellen.

Die Eigenbeiträge über der staatlich begünstigten Einzahlungsgrenze kann der Arbeitnehmer im Rahmen der Sonderausgaben über Arbeitnehmerveranlagung bei Finanzamt steuerlich geltend machen. Für diese Mitarbeiter erstellt die Pensionskasse alljährlich auch eine Finanzamtsbestätigung.

Beiträge der Anwartschaftsberechtigten können mittels Gehaltsabzug vom Arbeitgeber einbehalten werden und gemeinsam mit den Arbeitgeberbeiträgen an die Pensionskasse überwiesen werden.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Leistungsfalles sind die aus Eigenbeiträgen des Arbeitnehmers erworbenen Anwartschaften auf Alters- und Hinterbliebenenversorgung sofort unverfallbar. Für die aus Beiträgen des Arbeitgebers kann ein bestimmter Zeitraum (Unverfallbarkeitsfrist) vereinbart werden, erst nach deren Ablauf der Anwartschaftsberechtigte Anspruch auf die Leistung aus der für ihn einbezahlten Beiträge hat (Anspruch wird unverfallbar).

Im Fall eines Austrittes vor dem Antritt des im Pensionskassenvertrag vereinbarten Pensionsalters / vorzeitigen Pensionsalters kann der Arbeitnehmer die Beitragsleistung vom Arbeitgeber privat übernehmen, die Betragsleistung prämienfrei stellen (die Anwartschaft auf eine aufgeschobene Rente) oder die Ansprüche in eine Pensionskasse / Gruppenrentenversicherung beim neuen Dienstgeber übertragen lassen. Unterschreitet das vorhandene Kapital aus den Beiträgen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine gesetzlich vorgeschriebene Abfindungsgrenze für eine Kapitalabfindung, kann der Arbeitnehmer im Falle des Austrittes abgefunden werden.

Die Beitragsleistungen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse (bis zu 10% der Bruttogehaltssumme des Mitarbeiters pro Jahr) werden als Betriebsausgabe von der Finanz anerkannt. Damit erspart sich der Arbeitgeber die Lohnnebenkosten auf die einbezahlten Beiträge.

Obwohl für die Arbeitnehmer während der Ansparphase keine Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuer auf die Beitragsleistungen des Arbeitgebers anfallen, müssen die Empfänger der Rentenleistungen aus der Pensionskasse diese gemeinsam mit der Rentenleistungen aus der staatlichen Pensionsversicherung (Sozialversicherung) versteuern.

Bei der Besteuerung der Rentenleistungen aus einer Pensionskasse sind die Steuersätze auf die Leistungen abhängig davon, aus welchen Beiträgen diese Leistungen finanziert werden: der Teil der Pension aus Beiträgen des Arbeitgebers (Betriebsrente) ist zur Gänze steuerpflichtig; der Teil der Pension aus prämienbegünstigten Einzahlungen des Arbeitnehmers (Privatrente) ist 100% steuerfrei und die Privatrente aus sonstigen Einzahlungen des Arbeitnehmers (z.B. Eigenbeiträge, die als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht wurden) ist zu 75% steuerfrei.

Im Fall einer Kapitalabfindung wegen Geringfügigkeit des Abfindungsbetrages (falls der Barwert des Versorgungsanspruches zum Rentenbeginn einen gesetzlich vorgeschriebenen Abfindungsbetrag nicht übersteigt), ist die Leistung aus Dienstgeberbeiträgen steuerpflichtig, allerdings mit begünstigter Besteuerung (zu einem halbierten Durchschnittssteuersatz). Die Abfindungsleistung aus Arbeitnehmerbeiträgen ist nur zum 75% steuerfrei, die restlichen 25% des Abfindungsbetrages sind mit dem halbierten Durchschnittssteuersatz zu versteuern. Dabei ist die Abfindungsleistung aus prämienbegünstigten Einzahlungen des Arbeitnehmers zur Gänze steuerfrei, jedoch muß die staatliche Prämien zurückbezahlt werden.
 

 
Home - Free reports english - Gratis Berichte deutsch - Сообщения по-русски - Search our site